· Fachbeitrag · Mietausfallversicherung
Die Kosten einer „All Risk“-Wohngebäude-versicherung als Betriebskosten umlegbar
| Zu den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung i. S. des § 2 Nr. 13 BetrKV gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden. Der BGH musste entscheiden, ob hierzu auch die Kosten einer in die Gebäudeversicherung integrierten Mietausfallversicherung gehören. |
Sachverhalt
Die Bekl. ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin. Zu den Betriebskosten enthält der Formularmietvertrag (MV) folgende Regelung:
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§ 4 Miete und Nebenkosten Als Nebenkosten werden anteilig folgende Betriebskosten i. S. d. Anlage 3 des § 27 I II. BV erhoben: … verbundene Gebäudeversicherung … . |
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