· Fachbeitrag · Mietsicherungsdienstbarkeit
Kein Erlöschensschutz nach § 112 InsO
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
Entscheidungsgründe/Praxishinweis
§ 112 InsO begründet zugunsten des Insolvenzschuldners für ein von ihm als Mieter oder Pächter eingegangenes Vertragsverhältnis insoweit einen Kündigungsschutz, als der Vermieter das Miet- oder Pachtverhältnis nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weder wegen eines
- vor Insolvenzeröffnung eingetretenen Zahlungsverzugs (§ 112 Nr. 1 InsO),
- noch wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners (§ 112 Nr. 2 InsO) kündigen kann.
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