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  • · Fachbeitrag · Mietsicherungsdienstbarkeit

    Kein Erlöschensschutz nach § 112 InsO

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    Entscheidungsgründe/Praxishinweis

    § 112 InsO begründet zugunsten des Insolvenzschuldners für ein von ihm als Mieter oder Pächter eingegangenes Vertragsverhältnis insoweit einen Kündigungsschutz, als der Vermieter das Miet- oder Pachtverhältnis nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weder wegen eines

    • vor Insolvenzeröffnung eingetretenen Zahlungsverzugs (§ 112 Nr. 1 InsO),
    • noch wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners (§ 112 Nr. 2 InsO) kündigen kann.