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  • 16.01.2017 · Fachbeitrag · Nutzungsrecht

    Vermietung eines Nachbarhauses an eine studentische Wohngemeinschaft ist auch im reinen Wohngebiet zulässig

    | Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist die Nutzung eines Nachbarhauses durch bis zu 12 Studenten gebietsverträglich (OVG Rheinland-Pfalz 8.12.16, 8 A 10680/16, Abruf-Nr. 191944 ). |