· Nachricht · Streupflicht
Ab wann und bis wann täglich gestreut werden muss
| Ein Hauseigentümer muss Vorsorge treffen, dass bei Glätte durch Eis und Schnee in der Regel zwischen 7:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 9:00 Uhr - und 20:00 Uhr gestreut wird ( OLG Hamm 21.12.12, 9 U 38/12, Abruf-Nr. 131627). |
Beginn und Ende der Streupflicht bestimmten sich - sofern es die Glätte erfordert - durch die übliche Zeit des Verkehrs. Diese hat das OLG Hamm auf die oben genannten Zeiten festgelegt und als Ende 20:00 Uhr bestimmt.
Quelle: ID 43228621