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  • 17.04.2014 · Fachbeitrag · WEG

    Eintragung von Mitbenutzungsrechten

    | Dass die Mitbenutzung durch andere Miteigentümer jederzeit, insbesondere auch einseitig durch den Sondernutzungsberechtigten widerrufbar sein soll, steht der Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts ins Grundbuch nicht entgegen (OLG München 10.3.14, 34 Wx 512/13, Abruf-Nr. 141129 ). |