09.10.2024 · Nachricht · Betriebskosten
Auslegung von Vermieter-AGB: Im Zweifel Betriebskostenpauschale
| Bei unklaren Formulierungen in AGB des Vermieters dazu, ob Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind, ist im Fall einer Nachforderung des Vermieters im Zweifel eine Pauschale anzunehmen (AG Düsseldorf 6.5.24, 37 C 285/23, Abruf-Nr. 242680 ). |
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