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  • 19.01.2024 · Nachricht · Betriebskostenabrechnung

    Guthaben-Korrektur auch nach Abrechnungsfristablauf möglich

    | § 556 Abs. 3 S. 3 BGB schließt eine nachträgliche Abrechnung zulasten des Mieters nicht aus, durch die ein Guthaben verringert wird (LG München I 30.11.23, 31 S 10140/23, Abruf-Nr. 239050 ). |