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  • · Fachbeitrag · Direktversorgung mit Strom und Gas

    Praxisprobleme bei unbezahlten Rechnungen

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen

    | Strom und Gas werden immer teurer. Das liegt nicht nur an einer Preisbeschleunigung durch Inflation und Energiekrise, sondern auch ‒ im Hinblick auf Gaspreise ‒ an politischem Willen. Denn der Ausstieg aus fossilen Energieträgern soll insbesondere zur Wärmegewinnung im Gebäudebereich forciert werden. Die staatlich verordnete „Preisschraube“ soll zum Umstieg auf erneuerbare Energien motivieren. Dieser und folgende Beiträge widmen sich daraus resultierenden Praxisproblemen zwischen Mieter und Vermieter. |

    1. Wer haftet, wenn Mieter die Rechnungen nicht bezahlen?

    Mit dem Hintergrund einer drastischen Preisbeschleunigung wird ein eigentlicher „Problemklassiker“ aktueller denn je: Mieter können (oder wollen) ihre verbrauchsverursachten Energiekosten nicht mehr aufbringen. Eingehende Energierechnungen bleiben unbezahlt. Kann der Vermieter dafür „zur Kasse gebeten“ werden, wenn der Mieter als Selbstversorger z. B. Gas von einem kommunalen Energielieferanten bezieht? Dazu das folgende Beispiel:

     

    • Beispiel 1

    Vermieter V. hat in seinem Haus zwei Wohnungen an jeweils unterschiedliche Mieter, M.1 und M.2, vermietet. Beide sind „Selbstversorger“, haben also einen eigenen Energielieferungsvertrag für die jeweiligen Etagenheizungen mit dem kommunalen Energieversorger E. abgeschlossen. Der Gasbezug läuft über einen einheitlichen hauseigenen Zähler. M.1 und M.2 zahlen die Gasrechnungen nicht. E. präsentiert daher V. die Rechnungen i. H. v. rund 20.000 EUR. Muss V. zahlen?