· Fachbeitrag · Energieeinsparung
Das bedeuten Klimaschutz und Energiewende für das Miet- und WEG-Recht
von RA Dr. Hans-Reinold Horst, Hannover/Solingen
| Bereits am 20.9.19 hatte das Berliner Regierungskabinett für den Bund das Klimaschutzpaket 2030 beschlossen (Klimaschutzgesetz Bund). Dieses Paket definiert und beschreibt alle Aktivitäten, die im Rahmen der Energiewende angegangen werden sollen. Inzwischen sind Teile des Pakets in Kraft getreten und sorgen für Zündstoff. Lesen Sie im Folgenden, warum das so ist und was auf Ihre Mandanten und damit auch auf Sie zukommt. |
1. Klimaschutzpaket 2030
Zum 1.1.20 sind in Kraft getreten:
- Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 12.12.19 (BGBl I, S. 2513 ff.): Es gibt die allgemeinen Ziele der Energiewende vor.
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