19.04.2021 · Nachricht · Gewerberaummiete
Corona-Miete und Urkundenprozess
| Aus einer Covid-19-bedingten Betriebsschließung, auch wenn unstreitig, gerichtsbekannt und offenkundig, können Einwände nach § 536 Abs. 1 S. 1, § 275 Abs. 1 und § 313 Abs. 1 BGB nicht im Urkundenprozess verfolgt werden (LG Frankfurt/Main 5.3.21, 2-08 O 175/20, Abruf-Nr. 221630 ). |
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