· Fachbeitrag · Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Diese typischen Fallkonstellationen müssen Sie kennen
von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
| Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. In MK 22, 13, haben wir die Grundzüge dieser Problematik dargestellt. In dieser und der folgenden Ausgabe von MK zeigen wir anhand typischer Fälle, worauf Sie achten müssen. |
Typische Fallkonstellationen
Den folgenden Fällen liegen Wohnraummietverhältnisse zugrunde, für die der Mieter inkl. aller Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen 600 EUR monatlich zahlen muss.
|
Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB setzt bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen einen Rückstand mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete voraus. Nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist ein Rückstand nicht unerheblich, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Hier beträgt der Rückstand 350 EUR. Das reicht nicht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig