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  • · Nachricht · Mieterhöhung

    Mehrere Vermieter müssen gemeinsam klagen

    | Um den Anspruch auf Zustimmung zur Vergleichsmietenerhöhung erfolgreich prozessual geltend zu machen, müssen im Fall einer Vermietermehrheit sämtliche Vermieter die Klage erheben (LG Berlin 25.4.23, 67 S 223/20, Abruf-Nr. 236183 ). |

     

    Selbst im Fall der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft nach § 62 ZPO wäre ein auf Leistung an sämtliche Rechtsinhaber gerichteter Klageantrag erforderlich, so das LG. Nur dann ist die Klagefrist durch Erheben der Klage gewahrt.

     

    Beachten Sie | Die Entscheidung entspricht der h. M. (Börstinghaus, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl., § 558b BGB, Rn. 57; MüKo/Artz, BGB, 9. Aufl., § 558b BGB, Rn. 15).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 141 | ID 49599714