· Fachbeitrag · Mietminderung
Schlichte Mangelprüfung ist kein Anerkenntnis
von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Ist von einem „tatsächlichen“ Anerkenntnis der vom Mieter behaupteten Mängel der Mietsache durch den Vermieter auszugehen, wenn dieser Maßnahmen zur Mangelerforschung und Mangelbeseitigung vornimmt? Mit dieser Frage musste sich der BGH befassen. |
Sachverhalt
Nach Anzeige der Beklagten, dass in einem der angemieteten Büroräume ein beißender, die Atemwege und Augen reizender Geruch feststellbar sei, ließ die Voreigentümerin eine Besichtigung der Mieträume durchführen. Nach Minderung und Klageandrohung führte der Hausmeister eine erneute Begehung durch. In einem Schreiben der Rechtsanwälte der Voreigentümerin vom 9.11.15 an den Rechtsanwalt der Beklagten heißt es u. a.: „… Gleichwohl bieten wir Ihrem Auftraggeber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz zum Zwecke einer einvernehmlichen Regelung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten das Folgende an:
- 1. Die Mandantschaft tauscht den textilen Bodenbelag im streitgegenständ-lichen Raum komplett auf eigene Kosten aus.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig