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  • · Nachricht · Müllentsorgung

    Müllwagen muss Grundstück nicht rückwärts anfahren

    | Ein Müllwagen muss ein schwer zugängliches Grundstück nicht rückwärts anfahren. Gefahren und Unfallrisiken sind berechtigte Gründe, die dagegen sprechen. Es ist Hauseigentümern zuzumuten, Mülltonnen 50 Meter entfernt abzustellen (VG Neustadt 15.12.22, 4 K 488/22.NW, Abruf-Nr. 234107 ). |

     

    Das Grundstück der Kläger war nur über einen Zufahrtsweg erreichbar, an dessen Ende der Müllwagen nicht wenden konnte. Bisher fuhr dieser den Weg bis zum Grundstück rückwärts, lud den Müll auf und fuhr wieder ab. Das Entsorgungsunternehmen lehnte diese Rückwärtsfahrten wegen Vorschriften zur Unfallverhütung später ab. Die Kreisverwaltung forderte die Kläger auf, ihre Tonnen 50 Meter entfernt bereitzustellen. Mit ihrer Klage dagegen trugen sie vor, dass ihre Nachbarin einverstanden sei, wenn der Müllwagen auf ihrer Parkplatzfläche wende. Das VG wies die Klage ab. Es sei nicht erkennbar, ob die Wendemöglichkeit geeignet und ausreichend gesichert sei. Zudem könne der Entsorger nicht verpflichtet werden, durch die Rückwährtsfahrten gegen Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen und so eine Haftung zu riskieren. Er entscheide selbst, welche Risiken er eingehe.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 65 | ID 49233588