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  • · Fachbeitrag · Prüfen sie Ihr wissen

    Neue Fälle zum Mietrecht

    von Axel Wetekamp, München

    | Richtig oder falsch? Aus Ihrer Praxis wissen Sie, Mandanten erwarten auf mietrechtliche Fragen eine rasche und kompetente Antwort. Angesichts differenzierter Sachverhalte und unübersehbarer Rechtsprechung ist dies nicht leicht. Die folgenden Fälle warten auf Ihre Beurteilung. Bitte raten Sie nicht, sondern versuchen Sie, Ihre Entscheidung sachgerecht zu begründen. |

     

    Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in MK 7/12. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet unter mk.iww.de. Um mk.iww.de vollständig nutzen zu können, müssen Sie sich anmelden. Zur erstmaligen Anmeldung klicken Sie oben rechts auf „Registrierung“ und lassen sich durch den Anmeldeprozess führen.

     

    Fälle und Fragen

    ja
    nein

    1.

    Mieter M ist indischer Herkunft. Vermieter V hat ihm vor Jahren die Anbringung einer Parabolantenne gestattet, da zu dieser Zeit indische Programme nicht über den vorhandenen herkömmlichen Kabelanschluss zu empfangen waren. Nunmehr widerruft er seine Zustimmung zur Anbringung der Antenne, da mittlerweile die in Frage stehenden indischen Sendungen mittels Kaufprogrammen mit Decoder oder über das Internet zu empfangen seien.

    a)

    Ist der Widerruf zu Recht erfolgt?

    b)

    Ändert sich etwas, wenn die Anbringung der Antenne vertraglich vereinbart war ?

    2.

    Mehrere Mieter mieten eine Wohnung an. In den folgenden Jahren werden immer wieder einzelne Mieter aus dem Vertrag durch Nachtrag im Mietvertrag entlassen und neue aufgenommen. Nunmehr macht V die Zustimmung zum Austausch eines Mieters von einer Mieterhöhung und dem Abschluss eines neuen Vertrags abhängig.

    a)

    Hat V Recht?

    b)

    Wäre es anders, wenn bisher ein solcher „Austausch“ von Mietern nicht stattgefunden hätte und im Vertrag auch nichts darüber steht?

    3.

    M und V haben mietvertraglich hinsichtlich der Mietnebenkosten eine Pauschale vereinbart. M liest in § 560 Abs. 3 BGB, dass V die Pauschale bei einer Ermäßigung der Betriebskosten herabsetzen müsse. Er meint, der Fall könne bei ihm gegeben sein. Nachdem V auf Anfrage sich dazu wenig geneigt zeigt, möchte M erstmal feststellen, welche Betriebskosten von der Pauschale in welcher Höhe abgedeckt sind.

    a)

    Kann M von V insoweit Auskunft und Belegeinsicht verlangen?

    b)

    Falls M nach Ansicht von V häufiger solche „Schwierigkeiten“ macht, kann V dann bei den Betriebskosten zur Methode „Vorauszahlung mit Abrechnung“ übergehen?

    4.

    V hat den Ärger mit der Notwendigkeit mehrfacher Termine zur Ablesung der Heizkostenverteiler in den Wohnungen seiner Mieter satt und will auf Funkablesegeräte umstellen. M will den Einbau nicht dulden. Zum einen meint er, es handele sich gar nicht um eine Modernisierung, da die bisher vorhandenen herkömmlichen Geräte einwandfrei funktionierten. Zum anderen bestünden erhebliche Bedenken wegen der von den neuen Geräten ausgehenden Strahlungsgefahr.

    Muss M den Einbau dulden?

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 108 | ID 33461590