· Fachbeitrag · Steuerrecht
Gebäudeabschreibung bei Vermietung und Verpachtung
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Zu den abziehbaren Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört auch die Abschreibung auf das Gebäude (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG). Diese ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Gebäudes und einem Prozentsatz. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
1. Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts.
a) Anschaffung und Anschaffungskosten des Gebäudes
aa) Anschaffung
Wird ein Gebäude gekauft, spricht man von einer Anschaffung. Hierbei ist das Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung (§ 9a EStDV). Ab dem Zeitpunkt der Anschaffung kann das Gebäude abgeschrieben werden. Regelmäßig ist dies der Zeitpunkt, ab dem das wirtschaftliche Eigentum, d. h. Besitz, Nutzen und Gefahren übergehen.
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