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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Der folgende Beitrag erläutert die steuerlich abziehbaren Werbungskosten zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In einem späteren Beitrag wird auf die Gebäudeabschreibung eingegangen. Die umsatzsteuerliche Vermietung ist vorliegend ausgeklammert. |

    1. Allgemeines

    Zur Ermittlung der Mieteinkünfte sind von den Mieteinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Werbungskosten sind hierbei Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Abzugsfähig sind diese in dem Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet worden sind. Hierbei gibt es aber bestimmte Ausnahmen (z. B. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude, die im Wege der Abschreibungen jahresanteilig abzuziehen sind).

     

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden.