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  • 24.10.2024 · Nachricht · Wohnraummiete

    Feuerwehr beschädigt Eingangstür: Vermieter muss zahlen

    | Wird eine Wohnungseingangstür bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt, ist der Vermieter der Wohnung verpflichtet, die Tür auf eigene Kosten instand zu setzen (AG Hildburghausen 22.5.24, 21 C 133/23, Abruf-Nr. 244153 ). |