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  • 20.05.2021 · Nachricht · Wohnraummiete

    Mietzahlungspflicht auch bei Umzug in Seniorenheim

    | Der Mieter ist auch dann verpflichtet, Miete zu zahlen, wenn er sich bereits in einem Seniorenheim befindet und der Vermieter nach seinem Auszug schon vor Ablauf der Mietzeit Handwerker mit der Wohnungsrenovierung beauftragt hat (LG Koblenz 16.2.21, 6 S 188/20, rkr., Abruf-Nr. 222136 ). |