· Fachbeitrag · Beschwerdewert
Zur Rechtsmittelbeschwer bei Streit über die Räumung eines Kleingartens
| Wird begehrt festzustellen, dass die außerordentliche Kündigung des Pachtverhältnisses unberechtigt sei oder erhebt der Pächter diesen Einwand gegenüber einer hierauf gestützten Räumungsklage, wird die Rechtsmittelbeschwer nach § 8 ZPO berechnet. Danach ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Pachtzinses, höchstens der 25-fache Betrag des einjährigen Zinses, maßgebend. Bei unbestimmter Mietdauer ist § 9 ZPO analog anzuwenden. Das kann - wie hier bei geringer Pacht - dazu führen, dass die Berufungssumme des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht erreicht wird. |
Sachverhalt
Die Pächter beantragen festzustellen, dass eine vom beklagten Kleingartenverein ausgesprochene Kündigung das Pachtverhältnis nicht beendet habe. Widerklagend beantragt der Beklagte:
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