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  • · Fachbeitrag · Beschwerdewert

    Zur Rechtsmittelbeschwer bei Streit über die Räumung eines Kleingartens

    | Wird begehrt festzustellen, dass die außerordentliche Kündigung des Pachtverhältnisses unberechtigt sei oder erhebt der Pächter diesen Einwand gegenüber einer hierauf gestützten Räumungsklage, wird die Rechtsmittelbeschwer nach § 8 ZPO berechnet. Danach ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Pachtzinses, höchstens der 25-fache Betrag des einjährigen Zinses, maßgebend. Bei unbestimmter Mietdauer ist § 9 ZPO analog anzuwenden. Das kann - wie hier bei geringer Pacht - dazu führen, dass die Berufungssumme des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht erreicht wird. |

     

    Sachverhalt

    Die Pächter beantragen festzustellen, dass eine vom beklagten Kleingartenverein ausgesprochene Kündigung das Pachtverhältnis nicht beendet habe. Widerklagend beantragt der Beklagte:

     

    • Widerklageanträge des Beklagten
    • Die Kläger gesamtschuldnerisch zur Räumung und Herausgabe des Kleingartens und
    • „insbesondere“ zur Beseitigung von im Einzelnen bezeichneter Bäume zu verurteilen, die sich auf dem Kleingartengrundstück befinden.