20.04.2018 · Nachricht · Erledigung
Kläger kann zwischen Erledigung und Feststellung wählen
| Tritt nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis ein, hat der Kläger kein Wahlrecht zwischen Erledigungserklärung und Feststellung der (materiell-rechtlichen) Kostentragungspflicht (KG 26.2.18, 8 W 2/18, Abruf-Nr. 200770 ). |
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