24.08.2015 · Fachbeitrag · Kostenordnung
Wertgutachten nach Ertragswertmethode kann Grundlage sein
| Grundlage der Wertermittlung von Grundbesitz nach § 19 Abs. 2 KostO kann auch ein Wertgutachten aus dem Zwangsversteigerungsverfahren sein, das nach der sogenannten Ertragswertmethode (§ 17 ImmoWertV) erstellt worden ist (OLG München 17.6.15, 34 Wx 61/15, Abruf-Nr. 145182 ). |
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