20.02.2014 · Fachbeitrag · Streitwert
Streitwert der Minderung: 12-facher Minderungsbetrag
| Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen Minderungsbetrag zu bemessen (KG 6.1.14, 8 W 96/13, Abruf-Nr. 140499 , unter Bezugnahme auf: OLG Düsseldorf 11.5.09, 24 W 16/09; OLG Brandenburg 10.6.09, 3 U 169/08. |
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