29.10.2018 · Nachricht · Abtretung
Inkassounternehmen und Mietpreisbremse
| Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des bei Anwendung der Mietpreisbremse überzahlten Anteils der Miete kann an ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassodienstleistungsunternehmen abgetreten werden (LG Berlin 13.8.18, 66 S 18/18, Abruf-Nr. 205305 ). |
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