· Fachbeitrag · AGB
Kein dauerhaftes Modernisierungsverbot durch Formularklausel
| Die Formularklausel „Der Vermieter verpflichtet sich, für die Dauer von / x Jahren weitere Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung des Mieters nur mit Zustimmung des Mieters auszuführen“ ist als Individualvereinbarung, nicht als dauerhaftes Modernisierungsverbot des Vermieters mit Zustimmungsvorbehalt des Mieters auszulegen ( LG Berlin 14.6.16, 67 S 19/16, Abruf-Nr. 189395 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 183 | ID 44169142