· Fachbeitrag · Airbnb
Konfliktpotenzial zwischen Mieter und Vermieter
von RA Kornelia Reinke, www.schiffer.de
| Paris fordert Millionenstrafe von Airbnb“, so titelt Spiegel Online am 10.2.19. Was zu Beginn 2008 in San Francisco und als günstige Übernachtungsalternative zu teuren Hotels gedacht war, wuchs schnell zu einem der wertvollsten Start-ups weltweit. Nun plant Airbnb den Gang an die Börse. |
1. Ungebrochene Beliebtheit ‒ ungebrochenes Streitpotenzial
Auch in Deutschland ist Airbnb sehr beliebt, gerade bei Touristen von Städtereisen. So ist es nicht verwunderlich, dass sich mancher Mieter mit Airbnb einen Nebenverdienst verschafft, oftmals ohne den Vermieter vorab zu informieren. Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden, sind programmiert.
Der BGH entschied bereits im Jahr 2014, dass ‒ sofern der Mieter nicht zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung eingeholt habe ‒ die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen vertragswidrig sei (8.1.14, VIII ZR 210/13, Abruf-Nr. 140215).
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