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  • 20.03.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    BGH vollzieht Paradigmenwechsel bei Schönheitsreparaturen

    | Wie erwartet (MK 14, 208, Abruf-Nr. 151723 ) hat der VIII. Zivilsenat des BGH den bereits im Hinweisbeschluss vom 22.1.14 (MK 14, 58, Abruf-Nr. 140816 ) angedeuteten Paradigmenwechsel vollzogen und unter Aufgabe von BGHZ 101, 253 am 18.3.15 (VIII ZR 185/14 und 242/13) entschieden, dass die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer zu Mietbeginn unrenoviert überlassenen Wohnung auf dem Mieter ohne angemessenen Ausgleich gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. |