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  • 16.01.2023 · Nachricht · Besichtigungsrecht

    Zutritt für Wartung der Gastherme und Rauchmeldereinbau zu dulden

    | Die Wartung einer Gastherme und die Installation von Rauchwarnmeldern dienen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Mietsache. Solche sachlichen Gründe rechtfertigen ein Besichtigungs-/Betretungsrecht des Vermieters. Das AG Düsseldorf (26.7.22, 236 C 127/22, Abruf-Nr. 233211 ) verurteilte einen Wohnungsmieter dazu, den Zutritt zu gewähren. |