Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.11.2015 · Fachbeitrag · Besitzrecht

    Gemeinsame Stromversorgung von Mietwohnung und Keller

    | Haben ein Kellerraum und eine Mietwohnung einen gemeinsamen Stromanschluss, kann dies dafür sprechen, dass der Kellerraum zur Wohnung gehört. In dem Fall kann der Vermieter nicht die Räumung und Herausgabe des Kellerraums nach § 546 BGB verlangen. |