06.11.2015 · Fachbeitrag · Besitzrecht
Gemeinsame Stromversorgung von Mietwohnung und Keller
| Haben ein Kellerraum und eine Mietwohnung einen gemeinsamen Stromanschluss, kann dies dafür sprechen, dass der Kellerraum zur Wohnung gehört. In dem Fall kann der Vermieter nicht die Räumung und Herausgabe des Kellerraums nach § 546 BGB verlangen. |
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