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  • 09.10.2024 · Nachricht · Betriebskosten

    Vermieter muss umfassende Belegeinsicht vor Ort ermöglichen

    | Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung mitwirken (AG Hamburg 11.7.24, 49 C 410/23, Abruf-Nr. 243732 ). |