09.10.2024 · Nachricht · Betriebskosten
Vermieter muss umfassende Belegeinsicht vor Ort ermöglichen
| Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung mitwirken (AG Hamburg 11.7.24, 49 C 410/23, Abruf-Nr. 243732 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig