· Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung
Die Umlage nach „Personenmonaten“ ist auch ohne Erläuterung formell wirksam
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte - Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (BGH 22.10.14, VIII ZR 97/14, Abruf-Nr. 173259). |
Sachverhalt
Die Kläger nehmen die Beklagten für die Zeit vom 1.3. bis 31.10.11 auf Nachzahlung von Betriebskosten (828,21 EUR) in Anspruch.
In der Nebenkostenabrechnung heißt es:
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