· Fachbeitrag · Der praktische Fall (Teil 1)
Typische Streitpunkte bei der Betriebskosten-abrechnung im gewerblichen Mietverhältnis
| Das OLG Düsseldorf (9.7.15, I-10 U 126/14, Abruf-Nr. 146197 ) hat in einer im Original 45 Seiten umfassenden Entscheidung Grundfragen der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis behandelt. Die Lektüre des Urteils ist ein Muss für jeden Anwalt, der eine Betriebskostenabrechnung prüfen muss. |
1. Hintergrund zum Urteil
Was das OLG in der Entscheidung festgestellt hat, enthält über den Bezirk des OLG Düsseldorf hinaus wichtige Hinweise für eine erfolgreiche Prozessführung. Aus der Vielzahl der erörterten Streitpunkte können hier nur die wichtigsten dargestellt werden. Auf die Wiedergabe der umfangreichen Belegstellen ist aus Platzgründen verzichtet worden.
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Das von der Klägerin betriebene Gesundheitszentrum besteht aus einem Ärztehaus und einem separat vermieteten Parkhaus. Der Beklagte hat von der Klägerin Räume zum Betrieb einer Arztpraxis gemietet. Der Mietvertrag enthält umfangreiche Regelungen zu den Neben- und Heizkosten sowie zu ihrer Umlage und Abrechnung. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten rückständiger Nebenkostennachforderungen für mehrere Jahre zuzahlen.
Das LG hat die Klage abgewiesen und die Klägerin auf Widerklage des Beklagten verurteilt, die Heiz-, Betriebs- und Nebenkosten für die Jahre 2009 bis 2011 neu abzurechnen. Auf die Berufung der Klägerin weist das OLG die Widerklage ab. |
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