20.02.2014 · Fachbeitrag · Differenzmiete
Zahlung der Differenzmiete bei eigenmächtigem Auszug
| Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen und hat er fortan keine Miete mehr bezahlt, liegt hierin eine grobe Vertragsverletzung. Ist der Vermieter hierdurch veranlasst worden, das Mietobjekt zu einem niedrigeren Mietzins an einen Dritten zu vermieten, ist der Mieter zur Zahlung der Differenzmiete verpflichtet. |
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