· Fachbeitrag · E-Mobilität
Musterformulierungen: Management von E-Mobilität im Miet- und WEG-Recht
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
| Anknüpfend an den Beitrag des Verfassers in MK 07, 127 , zeigen die folgenden Ausführungen auf der Basis der bereits vorgestellten „Checkliste für Vereinbarungen zur Herstellung von Ladeinfrastruktur“ Muster-formulierungen für Mieter und Vermieter. |
Die Musterformulierungen setzen auf der Basis des Duldungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter aus § 554 Abs. 1 S. 1 BGB an (Musterformulierung 1). Auf entsprechende Initiative des Mieters hin kann der Vermieter dessen Tätigwerden erlauben oder selbst zur Tat schreiten. Erlaubt er die Arbeiten auf Initiative des Mieters, sollte dies nur auf der Grundlage einer zweiseitigen Mietermodernisierungsvereinbarung geschehen (Musterformulierung 2). Möchte der Vermieter die Ladeinfrastruktur selbst herstellen, ist ihm zu einer Modernisierungsvereinbarung mit interessierten Mietern zu raten (Musterformulierung 3 ‒ wird demnächst in MK veröffentlicht), erst nachrangig dazu zu einem einseitigen Vorgehen auf der Basis von §§ 555b, 559 ff. BGB.
Der Gesetzgeber selbst betont zum Mietrecht beide Möglichkeiten als Modernisierungsmaßnahme, wenn der Vermieter selbst Ladeinfrastruktur herstellt (BT-Drucksache 19/18791, S. 89, vorl. Abs.).
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