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  • · Nachricht · Ehewohnung

    Ehegatte nicht Dritter i.S. der §§ 540, 553

    | Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrags ist, ist nicht Dritter i.S. des §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt. |

     

    Eine Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon dadurch, dass der (mietende) Ehegatte die Wohnung dem anderen gegenbenenfalls auch für einen längeren Zeitraum belassen hat bzw. diese nur noch sporadisch nutzt, sondern erst mit der endgültigen Nutzungsüberlassung (BGH 12.6.213, XII ZR 143/11, Abruf-Nr. 13131).

    Quelle: ID 42219131