26.02.2018 · Nachricht · Eigenbedarf
Mieter braucht nur bestreiten – Vermieter muss voll beweisen
| Für eine auf Eigenbedarf gestützte Räumungsverurteilung genügt es, wenn der Mieter den Eigenbedarf mit Nichtwissen bestreitet; der Vermieter muss hingegen den Vollbeweis für den behaupteten Eigenbedarf erbringen. |
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