· Fachbeitrag · Eigenbedarf
Mieterschutz quo vadis ‒ Eigenbedarf auch für Selbstnutzung als Ferienwohnung?
von RiOLG a.D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Nutzung der Wohnung durch die Familie des Klägers mit ausländischem Wohnsitz als Ferien- und Zweitwohnung. Der BGH zeigt auf, welche Grundsätze für die Entscheidung der Frage heranzuziehen sind. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Nießbrauchsberechtigter eines älteren, aus vier Wohnungen in vier Geschossen bestehenden Hauses in sehr bevorzugter Lage von Wiesbaden. Der Beklagte ist seit 1993 Mieter der im 2. OG des Hauses gelegenen Fünf-Zimmer-Wohnung. Eigentümer des Hauses sind die drei Kinder des Klägers, die jeweils verheiratet sind und ihrerseits insgesamt sechs Kinder haben. Ebenso wie der Kläger haben seine Kinder und deren Familien ihren Lebensmittelpunkt in Finnland, wo sie auch über Ferienimmobilien verfügen.
Der Kläger und seine Kinder nutzen zwei der vier Wohnungen des streitgegenständlichen Anwesens für gelegentliche Aufenthalte in Wiesbaden, etwa zweimal pro Jahr für ein bis zwei Wochen, insbesondere für Familientreffen. Das Anwesen stammt aus Familienbesitz, dem Wiesbadener Zweig der Familie des Klägers, und gelangte im Wege der Erbfolge an die Kinder des Klägers. Diese haben von Kindheit an eine starke Verbundenheit mit Wiesbaden und verfügen auch über nicht unerhebliche Kenntnisse der deutschen Sprache.
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