· Fachbeitrag · Eigenbedarfskündigung
BGH ändert Rechtsprechung: Eigenbedarf auch für neu eingetretenen BGB-Gesellschafter
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
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Sachverhalt
Die klagende K GbR begehrt von der Beklagten Räumung einer Wohnung aufgrund einer Kündigung, die sie wegen Eigenbedarfs für ihre Gesellschafter und deren Sohn erklärt hat. Das Grundstück wurde 2000 an eine als Eigentümergemeinschaft bezeichnete M GbR veräußert. Am 15.12.04 wurde die Klägerin als weitere Gesellschafterin im Grundbuch eingetragen. Nach Auseinandersetzung und Teilung gemäß § 3 WEG ist die Klägerin seit 10.4.06 Eigentümerin der an die Beklagte vermieteten Wohnung. Die Räumungsklage hat in zweiter Instanz Erfolg. Der BGH weist die Revision zurück.
Entscheidungsgründe/Praxishinweis
Die entscheidenden Fragen sind: Ist die GbR i.S. des § 566 BGB Eigentümerin der Wohnung der Beklagten geworden und hat die für einen ihrer Neugesellschafter erklärte Eigenbedarfskündigung Bestand? Beides bejaht der BGH.
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