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  • 24.03.2022 · Nachricht · Eigenbedarfskündigung

    Konkreter Wohnbedarf muss bestehen

    | Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn der angebliche Wohnbedarf nur vage ist und daher als vorgeschoben erscheint (LG Berlin 29.6.21, 65 S 344/20, Abruf-Nr. 227952 ). |