05.12.2017 · Nachricht · Erhöhter Wasserverbrauch
Mit Mietmangel behaftete Betriebskosten nicht umlagefähig
| Ist Ursache für erhöhte Betriebskosten ein Mietmangel oder ein Umstand aus dem Risikobereich des Vermieters, können sie nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden (LG Rostock 19.5.17, 1 S 198/16, Abruf-Nr. 198282 ). |
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