Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.09.2017 · Nachricht · Fassadenreinigung

    Regelmäßige Kosten für Beseitigung von Graffiti umlegbar

    | Kosten für die regelmäßige Beseitigung von Graffiti können als sonstige Betriebskosten i. S. d. § 2 Nr. 17 BetrKV auf die Wohnungsmieter umgelegt werden, so das AG Berlin-Neukölln. |