Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.05.2023 · Nachricht · Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

    Korrektur ist Nebenpflicht des Vermieters

    | In einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht im Verhältnis zum Mieter verpflichtet sein, eine inhaltlich fehlerhafte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren. Dies gilt, auch wenn die Abrechnung nur solche inhaltlichen Mängel aufweist, die der Mieter selbst beheben kann. Der Mieter muss aber ein berechtigtes Interesse an der Korrektur haben. Ein solches berechtigtes Interesse kann darin liegen, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung im Rahmen des Bezugs von Sozialleistungen als Nachweis gegenüber dem Sozialleistungsträger benötigt (LG Krefeld 4.1.23, 2 S 11/22, Abruf-Nr. 235045 ). |