04.09.2015 · Fachbeitrag · Feststellungsklage
Geschäftswert bei modernisierungsbedingter Mieterhöhung
| Der Gegenstandswert der Feststellung einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung ist nach § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 GKG als lex specialis zu § 9 ZPO zu bemessen (BGH 17.12.14, VIII ZR 89/13). |
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