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  • · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Formularmäßig eingeräutme Einzugsermächtigung: Kein Zahlungsverzug des Mieters bei Nichtnutzung durch den Vermieter

    | Nimmt der Vermieter eine ihm formularvertraglich eingeräumten Einzugsermächtigung nicht in Anspruch und kommt der Mieter dadurch in Zahlungsverzug, darf der Vermieter ihm nicht fristlos kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des AG Augsburg hervor. (23.12.15, 74 C 2594/15). |

     

    Es liegt zwar ein Mietrückstand vor. Dieser kann dem Mieter aber nicht zugerechnet werden. Verursacht hat ihn vielmehr der Vermieter, indem er die Einzugsermächtigung nicht genutzt hat.

    Quelle: ID 43982903