· Nachricht · Fristlose Kündigung
Verwahrloste Wohnung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
| Das Vollstopfen einer Wohnung mit übermäßig viel Müll und Gegenständen sowie nicht ausreichendes Beheizen der Räume stellt Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar (LG Nürnberg-Fürth 23.2.17, 7 S 7084/16). |
Angesichts des Zustands der Wohnung war es dem Vermieter nicht zumutbar, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin abzuwarten.
Quelle: ID 43700290