Fachbeitrag · Fristlose Kündigung
Viel Rauch(en) um nichts - Teil 2
| In MK 15, 204 (Abruf-Nr. 175685 ) haben wir berichtet, dass der als „Raucher Friedhelm Adolfs“ bekannt gewordene Mieter vor dem BGH einen Etappensieg errungen hat. Dieser hat das Räumungsurteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des LG Düsseldorf zurückverwiesen. Diese hat die notwendigen Beweise nunmehr erhoben und die Räumungsklage erwartungsgemäß abgewiesen. |
Entscheidungsgründe
Eine Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass
- eine Partei den Hausfrieden stört,
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