22.07.2019 · Nachricht · Gartenpflege
Bei übertragener Gartenpflege: Mieter darf auch Bäume fällen
| Fällt der Mieter eines Einfamilienhauses, dem pauschal die Gartenpflege übertragen wurde, ohne vorherige Genehmigung des Vermieters kranke oder für ihn optisch störende Bäume, ist er dem Vermieter nicht zum Schadenersatz verpflichtet (LG Berlin 25.6.19, 67 S 100/19, Abruf-Nr. 209885 ). |
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