· Fachbeitrag · Geschäftsraummietverhältnis
Keine Verzugszinsen bis zur Abrechnungsreife, wenn Vorauszahlungsanspruch einredebehaftet
| Der richtige Umgang mit der Abrechnungsreife und ihren Rechtsfolgen sowie die Anforderungen an die Transparenz von allgemeinen Mietbedingungen im gewerblichen Bereich beschäftigen die Gerichte immer wieder. Das OLG Düsseldorf zeigt, was bei der Prüfung zu beachten ist. |
Sachverhalt
§ 4 Abs. 5 des Formularmietvertrags sieht vor, dass über die von der Klägerin geschuldeten Vorauszahlungen jährlich abzurechnen ist:
- § 4 Abs. 5: „Im Falle der Erhöhung oder der Verringerung der Nebenkosten ist der Vermieter berechtigt, die Vorauszahlungen mit Wirkung des auf die Jahresabrechnung folgenden Monats neu festzusetzen.“
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