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  • 22.01.2014 · Fachbeitrag · Gewerberaummiete

    Zusätzliche Kündigungsvoraussetzungen in AGB

    | Bestimmt eine vom Vermieter gestellte AGB, dass dieser zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Mahnung berechtigt ist, darf sich der Mieter gemäß § 242 BGB auf die Einhaltung dieses Verfahrens auch verlassen, wenn die Klausel unwirksam ist, weil sie den Mieter im Übrigen unangemessen benachteiligt (OLG Celle 21.11.13, 2 U 179/13, Abruf-Nr. 140218 ). |