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  • 23.04.2019 · Nachricht · Kaution

    Aufrechnung des Vermieters gegen Kautionsrückzahlungsanspruch

    | Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Kautionsrückzahlungsanspruch erst fällig, wenn feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, wegen derer er sich befriedigen darf (LG Krefeld 27.12.18, 2 T 31/18, Abruf-Nr. 207799 ). |